E-Scooter Versicherung
für 1&1 Kunden


Heute abschließen, morgen durchstarten!
Rundumschutz ab 26,60 € bis Ende Februar 2026


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Versichern ist Pflicht

Seit 15. Juni 2019
bist Du verpflichtet Deinen E-Scooter zu versichern


Den Nachweis erbringst Du über eine selbstklebende Versicherungsplakette, die Du an der Rückseite Deines E-Scooters aufklebst. Die E-Scooter Versicherung endet immer am letzten Tag im Februar. Jedes Jahr zum 1. März benötigst Du für Deinen E-Scooter eine neue Versicherungsplakette.

So geht's



Übrigens:

Wir versichern auch Fahrräder und E-Bikes :-)

Versicherungsplakette

Leistungen

Das bieten Dir unsere E-Scooter Versicherungen


Haftpflicht

  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Versicherungsschutz für Versicherungsnehmer, Eigentümer und Fahrer
  • 100 Mio. € Deckungssumme, max. 12 Mio. € für Personenschäden je geschädigte Person

Haftpflicht mit Teilkasko

  • Diebstahl
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung)
  • Unfälle mit Tieren
  • Brand oder Explosion
  • Neuwertentschädigung für Akkus bis 24 Monate nach Erwerb als Neugerät

Die Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden beträgt 150 € je Schadenfall.

Inklusivleistungen

  • Ladekabel von Elektrofahrzeugen einschließlich dazugehörige Adapter
  • Mobiles Ladegerät + dazugehörige Adapter, Entschädigungsobergrenze bis zu 1.000 €

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So einfach geht's


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Du gibst lediglich Deine Geräte- und Personendaten ein

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Wir schicken Dir umgehend Deine Versicherungsplakette per Post zu

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Die Plakette klebst Du auf das hintere Schutzblech Deines E-Scooters und kannst durchstarten


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Über E-Scooterschutz

Profitiere von starken Partnern


E-Scooterschutz ist eine Marke der Extrapolice24 GmbH (Versicherungsmakler) in Kooperation mit 1&1 und der R+V Allgemeine Versicherung.

Deine Vorteile

  • Günstige E-Scooter Versicherung mit hohem Leistungsumfang
  • Kostenlose Service-Hotlines
  • Schadenmeldungen 7 Tage in der Woche, rund um die Uhr möglich
E-Scooter

FAQ

Gut zu wissen




Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV – so heißt das Gesetz, das seit dem 15. Juni 2019 die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr regelt, schreibt vor, dass nur E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden dürfen, die ein allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) besitzen. Zusätzlich dürfen nur E-Scooter auf öffentlichen Straßen betrieben werden, die eine Haftpflichtversicherung haben und mit einer Kennzeichenplakette gekennzeichnet sind.
Der Preis der Versicherung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns und dem gewünschten Leistungsumfang.
Die E-Scooter Versicherung endet immer am letzten Tag im Februar. Die Teilkasko deckt einige Risiken ab, die über die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Während die Haftpflicht nur Schäden des Unfallgegners übernimmt, bezahlt die Teilkasko auch Schäden am eigenen E-Scooter. Details zum Leistungsumfang entnehme bitte den AVB.
Jeder der mindestens 14 Jahre alt ist, darf einen E-Scooter fahren. Einen Führerschein braucht man nicht. Gibt es einen Radweg oder Radschutzstreifen, müssen E-Scooter darauf fahren. Wenn es beides nicht gibt, teilen sich E-Scooter die Straße mit Autos und Motorrädern. Der Gehweg darf grundsätzlich nicht genutzt werden, es sei denn es handelt sich um eine Geh-/Radweg Kombination oder die Nutzung ist ausdrücklich durch ein entsprechendes Verkehrsschild erlaubt und vorgeschrieben.
Nein, Helme müssen nicht getragen werden. Aber mit Helm ist man natürlich sicherer unterwegs.
Grundsätzlich ist die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. die Einzel Betriebserlaubnis (EBE) und die Versicherungsbestätigung mitzuführen, wenn man den E-Scooter nutzt. Sollte man in eine Kontrolle geraten und hat die notwendigen Papiere nicht dabei, erhält man bei einer Kontrolle durch die Polizei unter Umständen eine Geldstrafe, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Darüber hinaus sollte der Nutzer sich auch ausweisen und sein Alter nachweisen können.
Die Versicherung gehört immer zum E-Scooter, da sich die Plakette auch nicht wiederverwenden lässt. Falls der Roller verkauft wird und der neue Besitzer die Versicherung nicht übernehmen möchte, kann der neue Besitzer die Versicherung einfach schriftlich (per Post oder E-Mail) kündigen und die verbleibende Prämie wird an den eingetragenen Versicherungsnehmer zurückgezahlt.
Wenn die Versicherung nicht mehr benötigt wird, weil der E-Scooter z. B. einen Totalschaden hat, kann die Versicherung selbstverständlich auch vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung muss immer schriftlich (per Post oder E-Mail) direkt beim Versicherer erfolgen. Die zu viel gezahlte Prämie wird dann anteilig erstattet.
Alle wichtigen Infos über Deinen E-Scooter findest du in der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV). Hier ein paar interessante Links dazu:
https://polizei.nrw/e-scooter
Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung FAQ